Kriegsdienstverweigerung II

Begründung (für den bereits eingereichten KDV-Antrag) 16.02.1999

Ich kann jede Handlung, die vorsätzlich gegen das Leben eines Menschen gerichtet ist, mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.

Jegliches Leben ist aus meiner Sicht unermesslich wertvoll und darf von niemandem in seinem Bestand oder seiner Unversehrtheit angetastet werden. Beim Kriegsdienst mit der Waffe ist aber die Möglichkeit inbegriffen, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, da die Funktion einer Waffe die ist, ein Menschenleben zu verletzen oder gar zu töten.

Jedes Leben sehe ich als unermesslich reich und kostbar an. Daher könnte ich die Tötung eines Menschen selbstverständlich niemals mit meinem Gewissen vereinbaren. Das Leben eines Lebewesens gehört ihm selbst. Dieses natürliche Recht darf von niemandem verletzt werden. Dieses natürliche Recht könnte ich schon deshalb niemals brechen, weil jeder Mensch mir absolut gleichgestellt ist. Einen Eingriff in diese Werte- und Moralvorstellung kann ich mit meinem Gewissen in keinem Fall vereinbaren. Jedes Menschenleben ist so kostbar, dass es für die Beseitigung keines Problems geopfert werden darf. Eine eventuelle Verteidigung gegen – beispielsweise – andere Staaten darf daher nicht mit Gewalt, die zum Tod von Menschen, anderen Tieren und Pflanzen führen kann, geführt werden.

Kein angeblicher Grund rechtfertigt die Tötung oder physische und psychische Verletzung eines Menschen. Es ist meinem Gewissen nach außerdem absolut nötig, nicht nur jede Waffenanwendung, sondern auch jegliche Waffe selbst zu verbieten und zu ächten. Mit der Leistung das Wehrdienstes aber, also des Dienstes an der Waffe, würde ich auch die Rüstung der Armeen der verschiedenen Staaten der Welt grundsätzlich unterstützen. Ich kann aber bereits nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, diese und alle damit zwangsläufig oder möglicherweise verbundenen Folgen bezüglich eines ohne jede Gewalt anzustrebenden totalen Friedens und auch bezüglich anderer Menschenleben zu tragen oder in irgendeiner Weise zu unterstützen.

Diese Schuld kann mein mir heiliges Gewissen nicht tragen, ohne dass der diesem Gewissen anhängende menschliche Körper sein Sein aufgeben muss. Sein Sein würde nicht mehr sein.

Die schräg gestellten Passagen sind gelogen. Der Antrag wird daher angenommen. Siehe auch Antrag vom 11.11.1998!

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