Ab heute bin ich wieder stolzer Besitzer einer Berechtigung.
Berechtigt zu was? Berechtigt, ein arbeitsloser Bürger zu sein und eine Wartemarke im Arbeitsamt zu ziehen, um zwei Stunden auf die Berechtigung zu warten?
Und war ich denn vorher nicht berechtigt?

Der Beitrag wurde
am Donnerstag, den 12. Dezember 2002 um 17:58 Uhr veröffentlicht
und wurde unter amtsschimmel abgelegt.
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