Solidarität?

Damit die Deutsche Bank ihren Gewinn weiter steigern kann, werfen die verantwortlichen Strategen die Komödie und das Theater am Kudamm aus ihren Stammhäusern hinaus. Damit aber nicht genug – die Theater sollen abgerissen und an ihrer statt eine Shopping-Passage errichtet werden.

Ja sind denn die beiden traditionsreichen Boulevardtheater überflüssig geworden? Nein, allein schon der enorme Zustrom des Publikums zeigt eine andere Wahrheit.

Der Senat zeigt sich machtlos. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit gibt denn auch auf dieser Demonstration unverhohlen zu, dass sich aus seiner Sicht höchstens eines der Theater retten ließe. Die fulminante Schauspielerin und Freigeistin Katharina Thalbach hingegen findet deutliche und deutlichste Worte gegen die Schließung und die dafür Verantwortlichen!

Im Publikum steht auch Susanne Juhnke. Einige durchaus bekannte Schauspiel-Gesichter lassen sich sehen, und auch Dirk Bach und Thomas Hermanns demonstrieren.

Aber Solidarität? – Nein, die wahrlich nur im engsten Rahmen: Ein Großteil der Redner – allesamt älteren Semesters – lässt den Kalten Krieg wieder aufleben und vermutet hinter der Schließung gar die Interessen des kleineren Koalitionspartners PDS aus dem Osten der Stadt. Tatsächlich hatte sich der PDS-Landesvorsitzende Stefan Liebich unfreundlich geäußert, aber die Worte der Redner zeigten in ihrer Intensität tiefergehende Spuren des Hasses.

So hielt sich denn auch die Solidarität mit dem zum Abriss freigegebenen Palast der Republik, einem der bedeutendsten Kultur-Laboratorien der Welt, in ungeahnt engen Grenzen. Manch eine Demonstrantin schlug geradezu auf die Plakate der mit den Theatern Solidarität bekundenden Palast-Retter ein.

Was für ein dummes Theater!

Komödie und Theater am Kurfürstendamm müssen bleiben Berlin braucht Kultur - Erhalt der Kudammbühnen und des Palast der Republik Das Kudamm-Theater gehört zu Berlin wie der Palast der Republik

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Grundgesetz Artikel 14 II

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