Verrevoluzzt

Heute: Abschaffung aller Gefängnisse

Revoluzzer-Thesen werden viel zu selten einer inhaltlichen Auseinandersetzung unterworfen. Auch ist festzustellen, dass es schwierig ist, ein Thema aufzugreifen, das für die es aufgreifenden bedeutet, sich – jenseits der Solidarität – zwischen alle Stühle zu setzen.

Das Thema jedoch ist schon deshalb wichtig, weil eine Revoluzzer-These nun mal leider keine gute revolutionäre These ist und schon gar nicht eine solche, die einer realen Konzeption standhält. Ein Beispiel dafür ist die Forderung nach einer Abschaffung aller Gefängnisse. Natürlich muss es Ziel sein, alle verurteilten Gefangenen zu resozialisieren und ihre Gesamtverfassung durch einen Gefängnisaufenthalt nicht zu verschlechtern. Könnten aber denn genügend Leute die Zeit und andere notwendige Ressourcen dafür haben, wirklich jeden Menschen, der im Gefängnis landet, in für ihn erfolgversprechender Form zu resozialisieren? Das ist wohl unwahrscheinlich. Dennoch werden allzu häufig entsprechende Revoluzzer-Thesen zur Welt gebracht, die eher einer gewissen Hilflosigkeit entspringen und nicht mit einer guten Konzeption verwechselt werden sollten.

Alternative zu „Menschen, die im Gefängnis landen“: Keine entsprechende Verurteilung bei Gericht. Aber: Gefängnisstrafe soll abschrecken, ein übles Verbrechen zu realisieren, also davon abschrecken, sich außerhalb der menschenwürdigen Norm zu bewegen. Wenn nun also jeder in Not geratene Mensch nur einen entsprechend kriminellen Weg einschlagen müsste, um eine geeignete Resozialisierung zu erfahren bzw. genau diese Resozialisierung – und nicht die Strafe – im Vordergrund stünde, bedeutete dies geradezu eine Einladung zur Kriminalität, was insbesondere im Hinblick auf Verbrechen an der Menschlichkeit zu Verwerfungen ungekannten Ausmaßes führen würde.

Es ist also zu differenzieren: Die meisten Gefängnisinsassen haben im Knast eigentlich nichts verloren und werden dort vermutlich fortschreitend geschädigt, aber für einige üble Zeitgenossen erscheint das Gefängnis doch als unausweichlicher Zwischenstopp oder Endpunkt ihres Lebens, denn nicht jedes Verbrechen hat vorwiegend gesellschaftliche oder gar Kapitalismus-systemische Ursachen, nicht jede Tat kann moralisch relativiert und einer schmerzenden Bestrafung entzogen werden. Fazit: Die Hürden, ein schlimmes Verbrechen zu begehen, dürfen nicht niedriger ausfallen als bisher, die Taten selbst sollten aber weitaus stärker moralisch differenziert werden. Allein letzteres würde bereits dazu führen, etliche Gefängnisse auflösen zu können und verurteilte Straftäter in einer resozialisierenden Form, Art und Weise zu bestrafen.

Denn dass die Gefängnisse abstrus übervoll sind, ist bekannt und nicht hinnehmbar. Verallgemeinerungen und vorschnelle Idealisierungen à la „Alle Gefängnisse abschaffen“ erscheinen aber genauso wenig hinnehmbar. Nicht jeder Mensch lässt sich – beim besten Willen und Versuch – zuallererst zum Opfer einer übergelagerten Ursache erklären, sondern er muss auch in seiner Eigenschaft als Täter betrachtet und beurteilt werden. Ansonsten nämlich ist keine verbindliche Aussage mehr darüber möglich, welches Verbrechen überhaupt unter einer noch als Strafe erkennbaren solchen steht. Dass eine empfindliche Strafe – dann nämlich, wenn keine Gefährdung von Menschen anzunehmen ist – nicht in einen Freiheitsentzug münden soll, bleibt eine Forderung, die allen Beteiligten gerecht würde und ein gutes Stück weit von der Überstrapazierung des allzu beliebten Mittels der Bestrafung – Strafe muss sein – wegführen würde.

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Davon unabhängig: Der Bericht von der Kundgebung am Moabiter Gefängnis, bei ABRISSBERLIN: Im Zeichen des 129 a

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