Kriegsdienstverweigerung I

KDV-Antrag 11.11.1998

Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen nach Artikel 4 Absatz 3 GG.

Begründung

HUMAN-GAY-POWER

Nein! So nicht. Ich stehe nicht unter „persönlichen inneren unüberwindlichen Zwängen“! Nichts und niemand zwingt mich bzw. kann mich zu irgendetwas zwingen. Ich entscheide selbst. Ich entscheide nach Wissen, nicht nach Gewissen. Ich entscheide nach meinem Willen. Ich entscheide mich gegen Dienst an der Waffe. Ich diene niemandem, der mich zudem noch sanktionieren will.

Kriege und ähnliche Einsätze werden ohne mich geführt. Ich mache nicht mit. Ich lasse mich nicht funktionalisieren. Für gar nichts. Wen oder was ich wann, wie, wo und warum bedrohe oder töte, entscheide allein ich. Niemand kann mir befehlen. Nichts und niemand steht zu irgendeinem Zeitpunkt in irgendeiner Form über mir und meinem Willen.

Meine absolute Mindestforderung: Zivildienst und Wehrdienst werden gleichgestellt. Es besteht vollkommene Wahlfreiheit. Die Würde des Menschen ist unantastbar. U. a. IHR bringt mich in Zusammenhang mit Tod und Verderben, IHR fordert gar hierzu auf. U. a. in diesem Moment wird sie angetastet. Nichts und niemand kann EUCH eine Legitimation dafür beschaffen/geben. Es wird der Moment kommen, in dem EUCH auch die justiziale Richtigkeit EURES Handelns abgesprochen wird, der Moment, in dem IHR EUCH wegen menschenverachtendem Verhalten und Handeln nicht nur vor EUCH selbst verantworten werdet.

Leben von Pflanzen und Tieren ist unendlich wertvoll. – Ich will nicht noch weniger nach diesem Grundsatz handeln.

IHR spielt ein riskantes Spiel. – Ich bekämpfe es!

LOVE AND PEACE

Dieser Antrag wird abgelehnt. Siehe auch Antrag vom 16.02.1999!