Die Folgen eigenwilliger Kostenberechnungen zwischen Senat und Bezirken
Man kennt ja das allgegenwärtige Lamento über leere Kassen und hohe laufende Kosten, die das Land Berlin und die Bezirke zu tragen hätten. Im Bereich der landeseigenen Gebäude wird in der Politik immer wieder der Ruf nach Privatisierungen laut, um die laufenden Kosten zu senken und Verkaufserlöse einzustreichen.
Nun wurde in Berlin im Jahr 2004 ein spezielles Konstrukt geschaffen, das für einige Gebäude die Kosten auf absurde Weise in die Höhe treibt und so einen vermeintlichen Privatisierungszwang aufbaut: die sogenannten „kalkulatorischen Kosten”. Bezirke mieten öffentliche Gebäude vom Land an, wobei die Miethöhe über besagte kalkulatorischen Kosten ermittelt wird, die sich auf den Wert des gemieteten Gebäudes beziehen. Errechnet werden laufende Zinseinnahmen des fiktiven Verkaufserlöses eines Gebäudes bzw. eben jene errechnete Kosten, die angeblich daraus entstehen, daß Verkauf und Erlös nicht zustandekommen. Für die Bezirke entsteht ein Anreiz, durch Kostensenkungen bei der Miete, z. B. durch Umzug oder Privatisierung der Einrichtung, Einsparungen zu erzielen.
Man kann sich hier zwar fragen, ob der Besitz von öffentlichen Gebäuden nicht grundsätzlich davor bewahren sollte, überhaupt Miete zu zahlen. Aber seitdem das System darin besteht, sich gegenseitig Kostenstellen aufzurechnen, ist alles etwas komplexer geworden. Ob auch sparsamer, ist die Frage. Noch merkwürdiger wird die Logik der Berechnungen durch eine Neubewertung der Mietkosten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird dabei nicht wie üblich der Verkehrswert, also ein nach Marktpreisen zu erwartender Verkaufserlös, sondern der Buchwert eingesetzt, also die Kosten eines Neubaus nach heutigen Preisen. Je aufwendiger also ein Bau, und das ist bei denkmalgeschützten Immobilien häufig der Fall, desto höher die Miete.
Im Falle des ehemaligen Krankenhauses Bethanien liegt der Buchwert ungefähr elfmal so hoch wie der Verkehrswert von ca. drei Millionen Euro. Daraus leitet sich nun eine überhöhte Miete ab, die den Bezirk unter Privatisierungsdruck setzt. Jenen Bezirken, die besonders durch denkmalgeschützte Gebäude belastet sind, sind die Auswirkungen der kalkulatorischen Kosten durchaus bewußt, doch zeichnet sich derzeit unter den Bezirken keine ausreichende Mehrheit zu einer Veränderung der Berechnungsgrundlagen ab.
Die Besetzung des Bethaniens hat in Kreuzberg erst einmal quergeschlagen und mit der Initiative Zukunft Bethanien durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren die Privatisierung zunächst verhindert. Die Initiative recherchierte zu den Berechnungsgrundlagen und legte die Details offen. Auch wurde dem Bezirksamt aufgegeben, die Rechtmäßigkeit der Berechnung mit dem Senat bis spätestens Ende Januar zu klären und einen öffentlichen Informationstermin dazu anzusetzen.
Noch scheint es sich um einen Berliner Sonderweg zu handeln, ob nun aus politischem Kalkül oder Unfähigkeit, wer vermag da schon so genau zu unterscheiden. Angesichts der Situation bleibt die Frage, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen ein Modell sein können, um öffentliche Räume dem Markt zu entziehen und Gestaltungsfreiräume zu erweitern.
Malah Helman/E. Princess
via Stadtzeitung Scheinschlag